Aus der Diskussion wie das Urheberrecht den neuen Realitäten des digitalen Zeitalters angepasst werden kann, ist ein zum Teil gehässiger Kampf um beanspruchte Verwertungsrechte und liebgewonnene Pfründe geworden. Dies immer verbunden mit Angriffen auf den Konsumenten, der als gewissenloser Dieb gebrandmarkt wird, der gar nicht mehr für Filme, Bücher oder TV-Serien bezahlen wolle. Dass nur schon die Erfolgszahlen von iTunes oder die E-Book-Verkäufe von amazon.com eine andere Sprache sprechen, wird da gerade von deutschen Künstlern gerne mal ausgeblendet. Für die Kampagne „Wir sind die Urheber!“ hatten sich anfangs Mai rund 1500 selbst ernannte „Künstler“ und „Kulturschaffende“ instrumentalisieren lassen und die Stärkung des Urheberrechtes gefordert:
Die neuen Realitäten der Digitalisierung und des Internets sind kein Grund, den profanen Diebstahl geistigen Eigentums zu rechtfertigen oder gar seine Legalisierung zu fordern. Im Gegenteil: Es gilt, den Schutz des Urheberrechts zu stärken und den heutigen Bedingungen des schnellen und massenhaften Zugangs zu den Produkten geistiger Arbeit anzupassen.
Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können und schützt uns alle, auch vor global agierenden Internetkonzernen, deren Geschäftsmodell die Entrechtung von Künstlern und Autoren in Kauf nimmt. Die alltägliche Präsenz und der Nutzen des Internets in unserem Leben kann keinen Diebstahl rechtfertigen und ist keine Entschuldigung für Gier oder Geiz. (Quelle)
In der Kommunikation ist Timing manchmal alles. Wie die Faust aufs Auge passt der Spiegel-Artikel von gestern:

Quelle: Screenshot spiegel.de
Demnach ist die TV-Serie “Game of Thrones” auf dem besten Weg, die „am meisten heruntergeladene Serie aller Zeiten“ zu werden. Das liegt nicht nur an der Qualität der Serie an sich, sondern auch am völlig veralteten Vertriebsmodell, das der Sender HBO praktiziert. Ausser im eigenen Kabelprogramm ist die Serie nirgends verfügbar, auch bei iTunes oder Hulu nicht. In Deutschland wird die Serie mit rund einem Jahr Verzögerung im Free-TV ausgestrahlt.
Die Verwertungsindustrie setzt also immer noch auf veraltete Geschäftsmodelle und orientiert sich nicht an den Bedürfnissen ihrer Kunden. Anstatt auf Urheberrechts- und Verwertungsmodellen aus der analogen Welt zu beharren, sollten Verlage und Sender ihre Angebote „den heutigen Bedingungen des schnellen und massenhaften Zugangs zu den Produkten geistiger Arbeit anpassen“, um es mit den Worten der Kampagne „Wir sind die Urheber“ zu sagen.
Wer einen Film oder ein E-Book „illegal“ herunterlädt, will ja nicht dem Produzenten oder Autor das Urheberrecht streitig machen, also das Werk als sein eigenes ausgeben. Sondern er will es konsumieren. Und anstatt Geld an Rapidshare und Co. zu überweisen, würden sicher viele Kunden gerne den eigentlichen Anbietern etwas bezahlen. Dass das Kundenbedürfnis da ist und auch ein tragfähiges Geschäftsmodell vorhanden ist, zeigen auch die “Erfolge” von Seiten wie kino.to. Aber die Anbieter müssen bereit sein, die etablierten und nicht mehr zeitgemässen Verwertungsketten zu verlassen. Nur wenn beispielsweise der neue TV-Film mit Mario Adorf am Tag nach der Erstaustrahlung kostenpflichtig bei iTunes angeboten wird, werden ARD und ZDF nicht aufhören, in Eigenproduktionen zu investieren. Also vom Ende des Kultur-Business kann keine Rede sein.
Aber wie soll nun das Urheberrecht künftig gestaltet sein? Es gibt erstens einem „Schöpfer“ das Recht, als Erschaffer eines Werkes genannt zu werden. Daran ist nichts auszusetzen. Kompliziertes wird es beim zweiten Teil, der dem Erschaffer das Recht einräumt, über die Veröffentlichung, Nutzung und Verbreitung zu bestimmen. Hier scheiden sich die Geister. Als juristischer Laie kann ich keine Vorlagen für gesetzliche Formulierungen liefern. Das wichtigste ist aber: Das Urheberrecht soll so formuliert sein, dass es den Verwertungsgesellschaften nicht mehr die Möglichkeit gibt, mehrfach abzukassieren. Also kostenpflichtige Downloads und dann noch für jedes Gerät (PC-HDD, MP3-Player, Smartphone) nochmals separat Gebühren für den Speicher verlangen. Zudem sollten kommerzielle Inhalteanbieter verpflichtet werden, ihre Werke gleichzeitig auf allen Vertriebskanälen anzubieten: Kino, Fernsehen, Downloads und Streamings sollten gleichzeitig bedient werden und eine zeitliche Staffelung nach Ländern muss ebenfalls verboten werden.
Aber auch den Forderungen nach Internetüberwachung muss Einhalt geboten werden. Die komplette Filterung des Datenverkehrs, die gezielte Sperrung einzelner Webseiten oder gleich des kompletten Internetzugangs durch Zugangsprovider stellen einen derart massiven Eingriff in die Privatsphäre dar, dass sie durch einen Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nicht zu rechtfertigen sind.
Das Urheberrecht sollte also nicht nur Rechte geben, sondern auch Pflichten definieren, nämlich Werke zugänglich zu machen, egal ob kostenpflichtig oder nicht.
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